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   FG Baden-Württemberg, 21.02.2006 - 1 K 212/02   

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FG Baden-Württemberg, 21.02.2006 - 1 K 212/02 (https://dejure.org/2006,11481)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.02.2006 - 1 K 212/02 (https://dejure.org/2006,11481)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Februar 2006 - 1 K 212/02 (https://dejure.org/2006,11481)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergessene Angaben zur Gebäudeabschreibung als offenbare Unrichtigkeit des Steuerbescheides; Voraussetzungen für das Vorliegen"ähnlicher offenbarer Unrichtigkeiten"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergessene Gebäudeabschreibung als offenbare Unrichtigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vergessene Gebäudeabschreibung als offenbare Unrichtigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Abschreibung - Vergessene Gebäude-Abschreibung ist offenbare Unrichtigkeit

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)

    Fehler im Steuerbescheid nachträglich berichtigen

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Berichtigung von Schreib-/Rechenfehlern und ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten gem. § 129 AO und § 173a AO
    Ermittlungsfehler

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 859
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 26.11.1996 - IX R 77/95

    Im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO gilt eine Tatsache nicht als bekannt, die der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.02.2006 - 1 K 212/02
    Fehler, die auf mangelnder Sachaufklärung oder Nichtbeachtung feststehender Tatsachen beruhen, schließen die Anwendung des § 129 AO aus (vgl. BFH-Urt. v. 31. Juli 1990 - I R 116/88 -, BStBl II 1991, 22 und v. 26. November 1996 - IX R 77/95 -, BStBl 1997, 422).

    Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der mehrfach entschieden hat, dass die Voraussetzungen des § 129 Satz 1 AO nicht vorliegen, wenn in der Einkommensteuererklärung die AfA nicht angesetzt worden ist und das Finanzamt ohne Kenntnis der Akten der Vorjahre diesen Fehler der Steuerpflichtigen nicht als offenbare Unrichtigkeit erkennen konnte (vgl. BFH-Urt. v. 26. November 1996, a.a.O., m.w.N.), steht dem nicht entgegen, weil sich hier die Frage nach einer Sachverhaltsermittlung oder rechtlichen Erwägungen anders als in den vom BFH entschiedenen Fällen schon vom Ansatz her nicht stellt.

  • BFH, 31.07.1990 - I R 116/88

    Keine offenbare Unrichtigkeit i. S. des § 129 AO, wenn der Steuerpflichtige den

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.02.2006 - 1 K 212/02
    Fehler, die auf mangelnder Sachaufklärung oder Nichtbeachtung feststehender Tatsachen beruhen, schließen die Anwendung des § 129 AO aus (vgl. BFH-Urt. v. 31. Juli 1990 - I R 116/88 -, BStBl II 1991, 22 und v. 26. November 1996 - IX R 77/95 -, BStBl 1997, 422).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. BFH-Urt. v. 31. Juli 1990, a.a.O., sowie BFHE 105, 234, 552; BFHE 141, 485, BStBl II 1984, 785, 786, und BFHE 146, 350, 355, BStBl II 1986, 541, 544), ist § 129 AO auch in den Fällen anwendbar, in denen der Fehler zwar nicht aus der Steuererklärung selbst, wohl aber aus den der Steuererklärung beigefügten Unterlagen (z.B. Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen) oder aus einer das Veranlagungsjahr betreffenden Kontrollmitteilung erkennbar war.

  • BFH, 24.07.1984 - VIII R 304/81

    Übernimmt das Finanzamt einen Fehler des Steuerpflichtigen, der nicht aus der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.02.2006 - 1 K 212/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. BFH-Urt. v. 31. Juli 1990, a.a.O., sowie BFHE 105, 234, 552; BFHE 141, 485, BStBl II 1984, 785, 786, und BFHE 146, 350, 355, BStBl II 1986, 541, 544), ist § 129 AO auch in den Fällen anwendbar, in denen der Fehler zwar nicht aus der Steuererklärung selbst, wohl aber aus den der Steuererklärung beigefügten Unterlagen (z.B. Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen) oder aus einer das Veranlagungsjahr betreffenden Kontrollmitteilung erkennbar war.
  • BFH, 18.04.1986 - VI R 4/83

    Berlinpräferenz - Berlinzulage - Berichtigung - Kontrollmitteilung - Fehler eines

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.02.2006 - 1 K 212/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. BFH-Urt. v. 31. Juli 1990, a.a.O., sowie BFHE 105, 234, 552; BFHE 141, 485, BStBl II 1984, 785, 786, und BFHE 146, 350, 355, BStBl II 1986, 541, 544), ist § 129 AO auch in den Fällen anwendbar, in denen der Fehler zwar nicht aus der Steuererklärung selbst, wohl aber aus den der Steuererklärung beigefügten Unterlagen (z.B. Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen) oder aus einer das Veranlagungsjahr betreffenden Kontrollmitteilung erkennbar war.
  • BFH, 25.02.1972 - VIII R 141/71

    Offenbare Unrichtigkeit - Eingereichte Steuererklärung - Veranlagung gemäß Antrag

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.02.2006 - 1 K 212/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. BFH-Urt. v. 31. Juli 1990, a.a.O., sowie BFHE 105, 234, 552; BFHE 141, 485, BStBl II 1984, 785, 786, und BFHE 146, 350, 355, BStBl II 1986, 541, 544), ist § 129 AO auch in den Fällen anwendbar, in denen der Fehler zwar nicht aus der Steuererklärung selbst, wohl aber aus den der Steuererklärung beigefügten Unterlagen (z.B. Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen) oder aus einer das Veranlagungsjahr betreffenden Kontrollmitteilung erkennbar war.
  • BFH, 06.03.1990 - VIII R 28/84

    Berücksichtigung eines bestimmten Sachverhalts in mehreren Steuerbescheiden i. S.

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.02.2006 - 1 K 212/02
    Die bei sachdienlicher Auslegung als auf die Verpflichtung des Bekl. zur antragsgemäßen Änderung des Einkommensteuerbescheids 2000 gerichtet anzusehende Klage (vgl. zur Statthaftigkeit der Verpflichtungsklage bei Versagung der beim Finanzamt beantragten Änderung eines Steuerbescheids BFH, Urt. v. 06. März 1990 -VIII R 28/84-, BStBl. II 1990, 558 sowie Urt. v. 17. Februar 1999 -II R 65/97-, BStBl. II 1999, 476 und vorhergehend FG Bremen, Urt. v. 26. Juni 1997 -3 97 008 K 1-, EFG 1997, 1402 sowie Cöster in: Pahlke/Koenig, AO, 5. Aufl. 2004, § 165 Rn. 71) ist zulässig und begründet.
  • BFH, 17.02.1999 - II R 65/97

    ErbSt; Zuwendung von Anteilen an PersG

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.02.2006 - 1 K 212/02
    Die bei sachdienlicher Auslegung als auf die Verpflichtung des Bekl. zur antragsgemäßen Änderung des Einkommensteuerbescheids 2000 gerichtet anzusehende Klage (vgl. zur Statthaftigkeit der Verpflichtungsklage bei Versagung der beim Finanzamt beantragten Änderung eines Steuerbescheids BFH, Urt. v. 06. März 1990 -VIII R 28/84-, BStBl. II 1990, 558 sowie Urt. v. 17. Februar 1999 -II R 65/97-, BStBl. II 1999, 476 und vorhergehend FG Bremen, Urt. v. 26. Juni 1997 -3 97 008 K 1-, EFG 1997, 1402 sowie Cöster in: Pahlke/Koenig, AO, 5. Aufl. 2004, § 165 Rn. 71) ist zulässig und begründet.
  • BFH, 23.01.1991 - I R 26/90

    Berichtigung von Schreibfehlern, Rechenfehlern und ähnlichen offenbaren

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.02.2006 - 1 K 212/02
    Eine offenbare Unrichtigkeit kann jedoch auch dann vorliegen, wenn das Finanzamt eine in der Steuererklärung enthaltene offenbare, d.h. für das Finanzamt erkennbare Unrichtigkeit als eigene übernimmt (vgl. BFH-Urt. v. 23. Januar 1991 - I R 26/90 -, BFH/NV 1992, 359 m.w.N.).
  • BFH, 26.05.2020 - IX R 30/19

    Nachträgliches Bekanntwerden i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO - offenbare

    (1) Zwar reichen die Feststellungen des FG nicht aus, um entscheiden zu können, ob der zuständige Sachbearbeiter des FA den im EDV-System erstellten Prüfhinweis übersehen bzw. vergessen hat --mit der Folge eines eigenen mechanischen Versehens-- (vgl. z.B. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.02.2006 - 1 K 212/02, Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 859) oder ob eine diesbezügliche Überprüfung zu einer neuen Willensbildung im Tatsachen- oder Rechtsbereich --mit der Folge eines § 129 AO ausschließenden Fehlers in der Sachverhaltsermittlung-- geführt hat (vgl. hierzu Senatsurteile in BFHE 266, 297, Rz 24 ff.; vom 10.03.2020 - IX R 29/18, BFHE 268, 407; vgl. zum Ganzen auch BeckOK AO/Füssenich, 12. Ed [15.04.2020], AO § 129 Rz 21).
  • FG Hessen, 10.09.2019 - 4 K 1018/19

    Vergessene Afa in der Einkommensteuererklärung als offenbare Unrichtigkeit

    Es hat dies weitergehend auch auf die Vorjahresunterlagen bezogen, soweit diese in den späteren Veranlagungsjahren die Funktion eines Überwachungsbogens erfüllten und somit wie eine das Veranlagungsjahr betreffende Kontrollmitteilung als Unterlagen des Veranlagungsjahres anzusehen seien (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.2.2006, 1 K 212/02, EFG 2006, 859).
  • FG Hessen, 10.09.2019 - 4 K 1318/18

    Vergessene Afa in der Einkommensteuererklärung als offenbare Unrichtigkeit1. Eine

    Es hat dies weitergehend auch auf die Vorjahresunterlagen bezogen, soweit diese in den späteren Veranlagungsjahren die Funktion eines Überwachungsbogens erfüllten und somit wie eine das Veranlagungsjahr betreffende Kontrollmitteilung als Unterlagen des Veranlagungsjahres anzusehen seien (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.2.2006, 1 K 212/02, EFG 2006, 859).
  • FG Sachsen-Anhalt, 06.05.2010 - 5 K 98/08

    Keine offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO bei einer versehentlichen

    Es kann insoweit nur auf das Veranlagungsjahr selbst abgestellt werden (vgl. so auch FG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.02.2006 - 1 K 212/02, EFG 2006, 859; anders FG Hamburg, Urteil vom 05.05.2008 - 6 K 24/05, Haufe-Index 2017596).
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